Netzwerk der UK-Beratungsstellen in Norddeutschland

Arbeitspapier Hilfe zur Beantragung von Kommunikationshilfen

 

1. Was wird beantragt?

A.           Kommunikationshilfe
B.           Zubehör (Halterung, Schalter, Abdeckung usw.)
C.          Computer
D.          übliche Software (Windows, Works, Word, Schulprogramme usw.)
E.           spezielle Software (Multitext, Audiocom, WiVik, SofType usw.)
F.           behindertengerechtes Zubehör
G.          individuelle Anpassung von Geräten
H.           Einweisung und Training
I.            Sonderanfertigungen

2. Wer beantragt diese Hilfsmittel?

I.            Noch nicht schulpflichtiges Kind
II.           Schulkind
III.          Jugendlicher in Ausbildung
IV.         Erwachsener
V.           Unfallopfer

3. Wo wird das Hilfsmittel beantragt?

a)     Krankenkasse

bei angeborenen oder erworbenen Behinderungen und Erkrankungen (I., II., III., IV.)

Hilfsmittel darf in erster Linie nur für den privaten Lebensbereich und die allgem. Kommunikation unbedingt notwendig sein, nicht für Arbeit oder Schule. Zur Kommunikation in der Schule kann dann eine Doppelversorgung bei stationären Geräten nach §16 Hilfsmittelverzeichnis sinnvoll sein

keine Gegenstände des täglichen Lebens, dazu zählt zur Zeit auch ein Computer mit handelsüblicher Ausstattung. Dafür aber alle Sonderzubehörteile, spezielle Software, Änderungen und Anpassungen, die aufgrund der Behinderung notwendig sind, also z.B. Multitext (E) auch bei abgelehntem PC (C und D)

Rezept notwendig, Gutachten der behand. Therapeuten oder sonderpädagog. Gutachten sehr sinnvoll. Den Arzt evtl. darauf hinweisen, daß Hilfsmittel nicht unter Budgetierung oder Richtgrößen fallen

Hilfsmittelverzeichnis: Hat das Gerät bereits eine Nummer? Wofür ist es dort vorgesehen? Eine Nichtaufnahme bedeutet nicht den Ausschluß der Kostenübernahme! Das HMV wird im Bundesanzeiger und im Internet veröffentlicht

Werden Kassen nicht aktiv, beschweren! z.B. bei Ersatzkassen: Bundesaufsichtsamt für Versicherungen, Beschwerdestelle in Berlin Tel. 030 / 88 39-0

b) Schulträger

bei Integrationsmaßnahmen oder Hilfen für den Schulbereich, die für den Besuch des Unterrichts Voraussetzung sind ( II. )

c) Sozialhilfe

immer nachrangig als letzte Instanz, wenn andere Kostenträger abgelehnt haben ® Eingliederungshilfe. Beim Sozialamt wird das Einkommen/Vermögen geprüft!

weiteres Training oder Förderung, wenn die erste Einweisung abgelaufen ist (H)

d) Arbeitsamt

bei Hilfen zum Erwerb einer Berufsausbildung, Besuch einer Lehre usw. ( III. )

e) Hauptfürsorgestelle

bei notwendigen Umbauten am Arbeitsplatz ( III. und IV. )

f) Versicherung

bei Unfallopfern, wenn es einen Verursacher gibt ( V. )

muß zwar meist über Rechtsanwalt laufen, aber dann wird keine inhaltliche Frage gestellt, der Verwendungszweck ist also egal

g) Jugendhilfe

als neuer Träger nach dem SGB IX, beim Ziel „Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“ bei Kindern

h) Stiftungen

hauptsächlich über persönliche Kontakte oder Medien

 

Weitere Anmerkungen:
Anträge können bei mehreren Trägern gestellt werden.
Eltern/Angehörige bekommen in den großen Verbänden kostenlosen Rechtsbeistand.
Die Klage vor einem Sozialgericht (z.B. bei falsch oder nicht begründeter Ablehnung durch eine Krankenkasse) ist in der Regel kostenlos.
Hier sind nur Beispiele aufgeführt, im Einzelfall kann die Zuständigkeit anders sein, dann ist eine Rechtsberatung unbedingt notwendig.

Das neue Sozialgesetzbuch IX soll diese Problematiken erheblich erleichtern. Es soll schneller und durchschaubarer entschieden werden und die Rechte auf Selbstbestimmung werden gestärkt. Flächendeckend (Ziel: Ende 2002) sollen Servicestellen die Antragsteller beraten und unterstützen. Es gibt hierfür ein kostenloses Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung:
Tel. 0800 / 15 15 15 2. (Für mich liegen hier aber noch keine verwertbaren Erfahrungen vor.)

Ergänzungen?

Stand 15.5.2002

Autor:
Arvid Spiekermann
DRK Schul- und Therapiezentrum Raisdorf
Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation
Henry-Dunant-Strasse
24223 Raisdorf
Spiekermann@online.de
www.Spiekermann.Onlinehome.de